Türkisches Erbrecht (Miras Hukuku)

Professionelle Rechtsberatung für internationale Erbfälle und Nachlassplanung in der Türkei

Überblick: Türkisches Erbrecht

Das türkische Erbrecht (Miras Hukuku) ist im türkischen Zivilgesetzbuch (Medeni Kanun Nr. 4721, Art. 495-682) geregelt. Es unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Erbrecht und erfordert besondere Beachtung bei internationalen Erbfällen.

Wichtig für Ausländer: Seit 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO). Deutsche Staatsangehörige können durch Testament deutsches Recht wählen, auch für in der Türkei belegenes Vermögen. Ohne Rechtswahl gilt das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.

Grundprinzipien

Gesetzliche Erbfolge (Yasal Mirasçılık)

Ohne Testament oder Erbvertrag tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft:

Erben 1. Ordnung (MK Art. 495)

Erben 2. Ordnung (MK Art. 496)

Nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden:

Erben 3. Ordnung (MK Art. 497)

Nur wenn keine Erben der 1. und 2. Ordnung:

Erbrecht des Ehegatten (MK Art. 499)

Pflichtteilsrecht (Saklı Pay)

Das türkische Pflichtteilsrecht schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung:

Pflichtteilsberechtigte und ihre Quoten

Verfügbare Quote (Tasarruf Edilebilir Kısım)

Der Erblasser kann nur über den verbleibenden Teil (verfügbare Quote) frei verfügen:

Pflichtteilsentziehung (MK Art. 510)

Nur in Ausnahmefällen möglich:

Testament und Erbverträge

Testamentsformen (MK Art. 531-538)

Formvorschriften

Widerruf und Änderung

Erbschein und Nachlassverfahren

Erbschein (Veraset İlamı)

Erforderlich für:

Verfahren zur Erbscheinerteilung

Nachlassverwaltung (Tereke İdaresi)

Internationale Erbfälle (Türkei - Deutschland)

EU-Erbrechtsverordnung (seit 2015)

Wichtig: Die Türkei ist nicht EU-Mitglied, aber die EU-ErbVO gilt für EU-Bürger mit Vermögen in der Türkei.

Praktische Probleme

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