Überblick: Türkisches Erbrecht
Das türkische Erbrecht (Miras Hukuku) ist im türkischen Zivilgesetzbuch (Medeni Kanun Nr. 4721, Art. 495-682) geregelt. Es unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Erbrecht und erfordert besondere Beachtung bei internationalen Erbfällen.
Wichtig für Ausländer: Seit 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO). Deutsche Staatsangehörige können durch Testament deutsches Recht wählen, auch für in der Türkei belegenes Vermögen. Ohne Rechtswahl gilt das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.
Grundprinzipien
- Universalsukzession: Erben treten in die Gesamtrechtsstellung des Erblassers ein
- Pflichtteilsrecht schützt nahe Verwandte vor Enterbung
- Testierfreiheit ist eingeschränkt durch Pflichtteilsansprüche
- Ehegatten haben besondere Rechtsstellung
- Gesetzliche Erbfolge greift bei fehlendem Testament
Gesetzliche Erbfolge (Yasal Mirasçılık)
Ohne Testament oder Erbvertrag tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft:
Erben 1. Ordnung (MK Art. 495)
- Kinder: Erben zu gleichen Teilen
- Adoptivkinder: Gleichgestellt mit leiblichen Kindern
- Enkelkinder: Treten an Stelle vorverstorbener Elternteile (Erbfolge nach Stämmen)
Erben 2. Ordnung (MK Art. 496)
Nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden:
- Eltern: Erben je zur Hälfte
- Geschwister: Treten an Stelle vorverstorbener Elternteile
- Nichten/Neffen: Bei vorverstorbenen Geschwistern
Erben 3. Ordnung (MK Art. 497)
Nur wenn keine Erben der 1. und 2. Ordnung:
- Großeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins)
Erbrecht des Ehegatten (MK Art. 499)
- Neben Kindern: 1/4 des Nachlasses
- Neben Eltern/Geschwistern: 1/2 des Nachlasses
- Neben Großeltern: 3/4 des Nachlasses
- Alleinerbrecht: Wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden
Pflichtteilsrecht (Saklı Pay)
Das türkische Pflichtteilsrecht schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung:
Pflichtteilsberechtigte und ihre Quoten
- Abkömmlinge: 1/2 ihres gesetzlichen Erbteils (MK Art. 506)
- Eltern: 1/4 ihres gesetzlichen Erbteils
- Ehegatte: 1/2 seines gesetzlichen Erbteils
Verfügbare Quote (Tasarruf Edilebilir Kısım)
Der Erblasser kann nur über den verbleibenden Teil (verfügbare Quote) frei verfügen:
- Bei Kindern: Max. 1/2 des Nachlasses frei verfügbar
- Bei Eltern: Max. 3/4 des Nachlasses
- Nur bei Ehegatte: Max. 1/2 des Nachlasses
Pflichtteilsentziehung (MK Art. 510)
Nur in Ausnahmefällen möglich:
- Schwere Straftat gegen Erblasser oder nahe Angehörige
- Schwere Verletzung familienrechtlicher Pflichten
- Führung eines lasterhaften oder ehrlosen Lebenswandels
Testament und Erbverträge
Testamentsformen (MK Art. 531-538)
- Eigenhändiges Testament (El Yazılı Vasiyet): Vollständig handschriftlich, mit Datum und Unterschrift
- Amtliches Testament (Resmi Vasiyet): Vor Notar oder Friedensrichter
- Nottestament (Olağanüstü Vasiyet): Nur in Notlagen (Tod unmittelbar bevorstehend)
Formvorschriften
- Testierfähigkeit ab 15 Jahren (MK Art. 502)
- Volle Geschäftsfähigkeit erforderlich
- Eigenhändiges Testament: Komplett handschriftlich (keine Schreibmaschine/Computer)
- Amtliches Testament: Notarielle Beurkundung mit 2 Zeugen
- Sprache: Türkisch erforderlich, Übersetzungen haben keine Rechtswirkung
Widerruf und Änderung
- Jederzeit widerrufbar ohne Begründung
- Neues Testament hebt älteres auf (bei Widersprüchen)
- Vernichtung des Testaments gilt als Widerruf
Erbschein und Nachlassverfahren
Erbschein (Veraset İlamı)
Erforderlich für:
- Grundbuchumschreibung von Immobilien
- Zugriff auf Bankkonten des Erblassers
- Nachweis der Erbstellung gegenüber Behörden
Verfahren zur Erbscheinerteilung
- Zuständigkeit: Friedensgericht (Sulh Mahkemesi) am letzten Wohnsitz des Erblassers
- Erforderliche Dokumente: Sterbeurkunde, Familienstammbuch, ggf. Testament
- Dauer: 2-6 Monate (je nach Komplexität)
- Kosten: Gerichtsgebühren + Anwaltskosten
Nachlassverwaltung (Tereke İdaresi)
- Bei minderjährigen Erben: Amtsvormundschaft erforderlich
- Bei Erbengemeinschaft: Gemeinsame Verwaltung oder Nachlasspfleger
- Bei überschuldetem Nachlass: Nachlassinsolvenz möglich
Internationale Erbfälle (Türkei - Deutschland)
EU-Erbrechtsverordnung (seit 2015)
Wichtig: Die Türkei ist nicht EU-Mitglied, aber die EU-ErbVO gilt für EU-Bürger mit Vermögen in der Türkei.
- Grundregel: Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts gilt
- Rechtswahl möglich: Deutsche können deutsches Recht wählen (durch Testament)
- Nachlassspaltung vermeiden: Einheitliches Erbrecht durch Rechtswahl empfohlen
Praktische Probleme
- Doppelbesteuerung: Türkei kennt keine Erbschaftsteuer, Deutschland schon
- Sprachbarriere: Alle Dokumente müssen ins Türkische übersetzt werden (beglaubigte Übersetzung)
- Apostille: Deutsche Urkunden benötigen Apostille für Verwendung in Türkei
- Grundbuch: Türkisches Grundbuch erkennt nur türkische Erbscheine an
Empfehlungen für Ausländer mit Vermögen in der Türkei
- Rechtswahl im Testament ausdrücklich treffen
- Testament in beiden Ländern (Deutschland und Türkei) hinterlegen
- Türkische Übersetzung des Testaments anfertigen lassen
- Fachkundige Rechtsberatung in beiden Rechtsordnungen einholen
- Vollmachten für Vertrauenspersonen vorbereiten
Immobilien im Erbfall
Besonderheiten bei türkischen Immobilien
- Grundbuchumschreibung: Erfordert türkischen Erbschein (Veraset İlamı)
- Miterbengemeinschaft: Immobilie geht auf alle Erben über (Gesamthandseigentum)
- Erbauseinandersetzung: Teilung oder Verkauf erfordert Einigung aller Erben
- Ausländereigentumsgesetz: Beschränkungen für Nicht-Türken beachten
Verfahren Grundbuchumschreibung
- Erbschein beim zuständigen Friedensgericht beantragen
- Sterbeurkunde und Erbschein beim Grundbuchamt vorlegen
- Grunderwerbsteuer entrichten (aktuell 4% des Verkehrswerts)
- Umschreibungsgebühren bezahlen
- Neue Eigentumsurkunde (Tapu) wird ausgestellt
OYROPA Partner: Arısoy Hukuk Bürosu Istanbul
Unsere Premium-Partnerkanzlei Arısoy Hukuk Bürosu bietet seit 1990 spezialisierte Rechtsberatung im türkischen Erbrecht:
Leistungen im Erbrecht
- Erstellung rechtssicherer Testamente nach türkischem Recht
- Beratung zur Nachlassplanung bei internationalen Bezügen
- Vertretung in Erbscheinsverfahren
- Grundbuchumschreibung von Erbimmobilien
- Erbauseinandersetzung und Erbteilungsverträge
- Pflichtteilsstreitigkeiten und Testamentsanfechtung
- Nachlassabwicklung für Ausländer
Kontakt:
Av. Gülüzar Arısoy, Av. Nadir Arısoy
Astoria Office Towers, A Block, Floor 14, Unit 1403
Büyükdere Cad. No:127, Esentepe, 34394 Şişli/Istanbul
Tel: +90 212 213 52 50
E-Mail: info@arisoy.com.tr
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